gebühren

Ich arbeite grundsätzlich nach den Regelungen des Rechtsanwältevergütungsgesetzes (RVG).

Bei besonders umfangreichen oder bedeutenden Strafsachen reicht der dort vorgesehen Gebührenrahmen nicht aus, um eine angemessene Vergütung meiner Tätigkeit sicherzustellen. In solchen Fällen wird eine Gebührenvereinbarung abzuschließen sein, die ein angemessenes Pauschalhonorar oder die Vereinbarung einer stundenweisen Abrechnung meiner Arbeit beinhaltet.

Ich vertrete Mandanten die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen müssen oder für die der Beistand eines Strafverteidigers nur auf dem Wege der Pflichtverteidigung möglich ist. Dies ist für mich mehr als nur die Wahrnehmung einer berufsrechtlichen Pflicht.

Rechtsberatungen für Bedürftige sind auf der Basis von Beratungshilfe möglich.

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